Diskriminierung von Menschen mit Behinderung

Keine Ungleichbehandlung für Bewohner*innen in Einrichtungen der Behindertenhilfe – Geschäftsführerin Michaela Streich: „Diese Diskriminierung ist unverständlich“

Schönbrunn, 6. Mai 2021 –Die beiden Geschäftsführer des Franziskuswerks Schönbrunn, Michaela Streich und Markus Holl, fordern sofortige Lockerungen für Menschen mit Behinderung, die in einer Einrichtung der Eingliederungshilfe wie dem Franziskuswerk Schönbrunn wohnen, sowie für deren Besucher. „ Es kann nicht sein, dass von Covid-19 genesene Bewohnerinnen und Bewohner oder solche mit vollständigem Impfschutz nicht mit negativ getesteten Personen gleichgestellt werden und ihnen die aktuellen Lockerungen nicht gewährt werden. Diese Diskriminierung ist unverständlich!“, empört sich Michaela Streich. „Die Bayerische Staatsregierung muss hier dringend nachbessern“, ergänzt Markus Holl das Statement von Streich und fordert die Regierung auf, „die restriktiven Vorgaben für Einrichtungen der Behindertenhilfe aufzuheben und den Menschen dort ihre Freiheitsrechte wieder uneingeschränkt zurückzugeben.“

Holl und Streich schließen sich uneingeschränkt der Vorständin des Caritas-Verbands der Erzdiözese München und Freising Gabriele Stark-Angermeier an, die die Frage aufwirft, weshalb sich zweifach geimpfte Besucher oder Mitarbeitende noch testen lassen oder eine FFP-2-Maske aufsetzen müssen, wenn sie auf zweifach geimpfte Bewohner treffen. „Hier müsse Söder dringend nachbessern und deutlich machen, was er sich vorstellt“, verlangt Stark-Angermeier. „Die Staatsregierung muss diese Zwei-Klassen-Mentalität endlich beenden und allen zweifach geimpften Menschen ihre Grundrechte zurückgeben, unabhängig davon, ob sie in den eigenen vier Wänden, im Altenheim oder in einem Wohnheim für Menschen mit Behinderung wohnen.“

„Wir haben im Franziskuswerk einen hohen Grad an zweifach geimpften Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Mitarbeitenden und können die Rücknahme der Einschränkungen gut verantworten. Das Infektionsgeschehen in unserer Einrichtung ist trotz der derzeitigen sogenannten dritten Welle äußerst niedrig – wir führen das auf unsere gut funktionierenden Hygienekonzepte und auf die Impfquote zurück. Sollten die Fallzahlen wieder steigen, können wir flexibel darauf reagieren. Wir sind aufgrund unserer Erfahrungen im letzten Jahr gut vorbereitet“, erläutert Streich die aktuelle Situation.

Seit dem 28. April 2021 ist die Verordnung zur Änderung der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) in Kraft. Diese Verordnung hat u.a. Ausnahmeregelungen für vollständig geimpfte Personen zum Gegenstand, die jedoch nicht für den Anwendungsbereich von §9 der BayIfSMV „Spezielle Besuchs- und Schutzregelungen“ gelten.