Zuwendung von Geldauflagen

Geldauflagen unterstützen unsere Arbeit mit und für Menschen mit geistiger Behinderung

Ob Ausflüge mit unseren Bewohner:innen, ein neues Sofa für eine Wohngruppe, der Bau eines barrierefreien Spielplatzes oder die Erweiterung unseres Fuhrparks – für all diese Dinge sind wir auf großzügige  Zuwendungen angewiesen.

Mit Geldauflagen, sprich Bußgeldern, können wir in genau die Projekte investieren, bei denen derzeit der größte Bedarf ist.

Darauf können Sie sich verlassen

  • Wir verwenden die Geldauflagen ausschließlich für die in der Satzung vorgesehenen Zwecke
  • Ein separates Konto für Geldauflagen stellt die korrekte Zuordnung der Zahlung sicher.
  • Dadurch geben wir zügig Mitteilung über eingegangene und ausbleibende Zahlungen.
  • Absolute Diskretion über alle Informationen zu den jeweiligen Vorgängen ist für uns selbstverständlich.

Haben Sie noch Fragen? Oder wollen Sie vorgedruckte Überweisungsträger und Adressaufkleber bei uns bestellen? Dann wenden Sie sich gerne an uns.

Kontakt

Karin Fröstl

Fundraising und Spenderbetreuung

location_on

Viktoria-von-Butler-Str. 5
85244 Schönbrunn

Unsere Bankverbindung:

Wenn Ihnen im Rahmen eines Gerichtsverfahrens die Auflage erteilt wurde, eine Zahlung an das Franziskuswerk zu leisten, überweisen Sie diese bitte an folgende Bankverbindung:

Sparkasse Dachau
IBAN: DE49 7005 1540 0210 5021 42
SWIFT-BIC: BYLADEM1DAH

Informationen für Zahlungspflichtige:

  • Bitte geben Sie als Verwendungszweck immer das Aktenzeichen der zuständigen Behörde an. Nur so können wir korrekt über den Zahlungseingang informieren.
  • Spendenbescheinigungen dürfen wir Ihnen nicht ausstellen. Geldauflagen gelten nicht als freiwillige, abzugsfähige Spende.
  • Wenden Sie sich bitte bei Fragen zur Zahlungsfrist oder Ratenzahlung direkt an die zuständige Behörde. Es ist uns nicht erlaubt, eigene Absprachen diesbezüglich zu treffen.