


Das Franziskuswerk Schönbrunn ist eine Einrichtung der Behindertenhilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII, Kapitel 6, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen § 53) und der Altenhilfe (nach SGB XI).
Wir ermöglichen dem Menschen mit Behinderung die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft sowie die Ausübung eines angemessenen Berufes oder einer Tätigkeit. Kostenträger dieser Maßnahme sind die Bezirke und die Pflegekassen.
Erste Anlaufstelle für eine Aufnahme im Franziskuswerk ist die Aufnahmekoordination. Sie hilft Ihnen, sich zurechtzufinden und erläutert Ihnen alle weiteren Schritte – vom ersten Telefonat bis zur Aufnahme.
Die Aufnahmekoordination ist NICHT Ansprechpartner für freie Plätze in unseren Kindertagesstätten. Dafür kontaktieren Sie bitte direkt die von Ihnen gewählte Einrichtung.
Welche Leistungen werden von uns angeboten?
- Wohngemeinschaften für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren
- Wohnen im Landkreis
- Ambulant Begleitetes Wohnen
- Mutter-Kind-Wohnen
- Altenhilfe und Seniorenzentrum
- Frühförderung, und schulvorbereitende Einrichtung
- Integrationskindergärten
- Krippenplätze
- eine heilpädagogische Kindergruppe
- ein Förderzentrum mit Schwerpunkt geistiger Entwicklung
- eine heilpädagogische Tagesstätte
- Werkstatt und Förderstätte
- Physiotherapie, Heilpädagogik, Ergotherapie, Logotherapie
- Fachdienst Pflege
- Freizeit- und Bildungsangebote
Welche Personen können bei uns aufgenommen werden?
In der Behindertenhilfe nehmen wir Kinder ab 3 Jahren und Erwachsene jeden Alters mit folgender Diagnose auf:
- primäre geistige Behinderung mit Doppeldiagnose
- Autismus-Spektrum-Störung
- erworbene Behinderung
In der Altenhilfe nehmen wir auf:
- Pflegebedürftige Personen mit und ohne geistige Behinderung mit Pflegegrad
Wohnbeispiele
Gerne nehmen wir Sie mit auf einem virtuellen Rundgang durch ausgewählte Wohngemeinschaften in Schönbrunn und im Landkreis Dachau. Sehen Sie selbst:
Wohnimpressionen
Wohnen ist mehr als ein Dach über dem Kopf: Geborgenheit, Gemeinschaft, Individualität, den eigenen Lebensstil finden und vieles mehr. Sehen Sie selbst:
Die einzelnen Schritte unseres Aufnahmeverfahrens
- Telefonischer Erstkontakt und Anforderung der Unterlagen
- unverbindlicher Informationsbesuch
- Erstgespräch mit ausführlicher Besichtigung der Einrichtung und der Lebensräume
- Hospitation in den Bereichen Wohnen, Schule, Werkstatt und Förderstätte (3-5 Tage kostenfrei)
- Auswertung der Hospitationen
- Aufnahme
Was ist zu beachten?
- Rechtzeitige Kontaktaufnahmen und Anmeldung
- Antrag beim zuständigen Sozialhilfeträger (Bezirk)
Wir bieten auch Verhinderungs- und Kurzzeitpflege an
Neben der stationären Unterbringung bietet das Franziskuswerk Schönbrunn auch Verhinderungs- und Kurzzeitpflege an zur vorübergehenden Entlastung von pflegenden Angehörigen.
Bei der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege beachten Sie bitte:
- Rechtzeitige Anmeldung besonders für den Aufenthalt in den Ferienzeiten
- Antrag bei der Pflegekasse
- Antrag beim Sozialhilfeträger, wenn die eigenen Einkünfte nicht ausreichen
Das Wichtigste zusammengefasst: Informationen und Aufnahmeantrag
Informationspflicht zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz VSBG
Das Franziskuswerk Schönbrunn nimmt nicht am Streitbeilegungsverfahren im Sinne von §36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teil. Davon unberührt ist die Möglichkeit der Streitbeilegung durch die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl am Rhein, www.verbraucher-schlichter.de, im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§37 VSBG).