
Sie suchen die passende Wohneinrichtung für einen Menschen mit Behinderung?
Dann sind Sie hier richtig!
Die Aufnahmekoordination des Franziskuswerks Schönbrunn ist die erste Anlaufstelle für eine Aufnahme zum Wohnen im Franziskuswerk.
Wir helfen Ihnen, sich zurecht zu finden und erläutern Ihnen alle weiteren Schritte – vom ersten Telefonat bis zur Aufnahme.
Für die Aufnahme an der Johannes-Neuhäusler-Schule wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Kontakt
Für die Aufnahme an der Dr.-Elisabeth-Bamberger-Schule wenden Sie sich bitte an Petra Weindl
Für welche Personen sind wir die richtige Einrichtung?

In der Behindertenhilfe nehmen wir Kinder mit Schulbeginn und Erwachsene jeden Alters mit folgender Diagnose auf:
- geistige Behinderung, d.h. IQ unter 70
- erworbene Behinderung
In der Altenhilfe nehmen pflegebedürftige Personen mit geistiger Behinderung ab Pflegegrad 2 auf. In Einzelfällen auch Menschen ohne geistige Behinderung.auf.
Welche Leistungen bieten wir an?

Wohnen
- Wohngemeinschaften für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren an verschiedenen Standorten im Landkreis
- Ambulant Begleitetes Wohnen
- Altenhilfe und Seniorenzentrum

Lernen und Arbeiten
- ein Förderzentrum mit Schwerpunkt geistiger Entwicklung
- Werkstatt und Förderstätte
Wohnbeispiele
Gerne nehmen wir Sie mit auf einem virtuellen Rundgang durch ausgewählte Wohngemeinschaften in Schönbrunn und im Landkreis Dachau. Sehen Sie selbst:
Wohnimpressionen
Wohnen ist mehr als ein Dach über dem Kopf: Geborgenheit, Gemeinschaft, Individualität, den eigenen Lebensstil finden und vieles mehr. Sehen Sie selbst:
Wie läuft die Aufnahme im Wohnen bei uns ab?

- Telefonischer Erstkontakt und Anforderung der Unterlagen
- unverbindlicher Informationsbesuch mit Besichtigung der Einrichtung
- Erstgespräch
- Hospitation in den Bereichen Wohnen, Schule, Werkstatt und Förderstätte
( 1 Woche, bei Bedarf auch länger) - Auswertung der Hospitationen
- Aufnahme
Wir bieten vereinzelt auch Verhinderungs- und Kurzzeitpflege an
Informationspflicht zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz VSBG
Das Franziskuswerk Schönbrunn ist eine Einrichtung der Behindertenhilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII, Kapitel 6, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen § 53) und der Altenhilfe (nach SGB XI).
Wir ermöglichen dem Menschen mit Behinderung die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft sowie die Ausübung eines angemessenen Berufes oder einer Tätigkeit. Kostenträger dieser Maßnahme sind die Bezirke und die Pflegekassen
Das Franziskuswerk Schönbrunn nimmt nicht am Streitbeilegungsverfahren im Sinne von §36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teil. Davon unberührt ist die Möglichkeit der Streitbeilegung durch die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl am Rhein, www.verbraucher-schlichter.de, im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§37 VSBG).