Ambulant Begleitetes Wohnen

In zunehmendem Maße hat ein Teil der Menschen mit Behinderung durch veränderte Konzeptionen, sowie durch spezifische Förder- und Lebensbedingungen einen Grad an Selbstständigkeit erreicht, der für sie das Angebot einer anderen, offeneren Form des Wohnens möglich und erforderlich macht – dem Ambulant Begleiteten Wohnen.

Assistenz zur Alltagsbewältigung

Im Ambulant Begleiteten Wohnen (ABW) des Franziskuswerks leben derzeit 44 Menschen mit Assistenzbedarf in 22 unterschiedlichen Wohnangeboten (Stand März 2022). In den Wohnungen leben Menschen mit Behinderung alleine bzw. zu zweit oder dritt mit ihren Partner:innen oder Mitbewohnern:innen. Der Assistenzbedarf wird durch 1 – 3 stundenweise Besuche in der Woche unserer Assistent:innen abgedeckt. Dabei werden Dinge zur Alltagsbewältigung wie Einkauf, Zubereitung von ausgewogenen Mahlzeiten, Freizeitgestaltung oder Urlaubsplanung besprochen. Die Menschen werden auch bei administrativen Angelegenheiten wie z.B. der Beantwortung von Schreiben von Behörden oder der Agentur für Arbeit unterstützt. Einen großen Teil der Assistenzzeit nehmen Gespräche und Planung ein.

Den Platz im Leben finden

Das Anliegen des Franziskuswerks ist es, Menschen genau den Platz im Leben zu geben, an dem sie sich wohlfühlen. Teilhabe und Einbindung der Menschen bei der Wohnungssuche ist uns ein wichtiges Anliegen. Mit dem Projekt „Wohnen wie ICH es mag“ sollen Menschen mit Behinderung darin unterstützt werden, selbstständiger zu werden für den Weg in eine der Wohnformen in der Region.

Rahmenbedingungen des Ambulant Begleiteten Wohnens

Zielgruppe des Ambulant begleiteten Wohnens

Das ABW ist eine Dienstleistung für volljährige Menschen mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung, die gerne in ihrer eigenen Wohnung leben möchten und keine “Rund um die Uhr”-Betreuung benötigen, jedoch auch nicht ganz alleine ohne Unterstützung leben können.

Unterstützung durch Mitarbeiter:innen

Die Unterstützung ist individuell und bedarfsgerecht am Menschen mit Behinderung orientiert und ermöglicht  ihr bzw. ihm eine selbständigere und selbstbestimmtere Lebensgestaltung. Hierzu erhalten die Assistenznehmer:innen Unterstützung durch erfahrene Assistent:innen, die gemeinsam mit dem Menschen mit Behinderung ausgesucht wird.

Kosten für das Ambulant begleitete Wohnen

Die Kosten für das ABW sind Leistungen der Eingliederungshilfe und werden im Regelfall vom Bezirk übernommen. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung übernehmen die zuständigen Sozialhilfeträger, sofern eine Bedürftigkeit nach den Richtlinien der Sozialgesetzgebung vorliegt. Dabei gelten Mietobergrenzen, d.h. es erfolgt eine Überprüfung der Angemessenheit der Wohnung in Hinblick auf Größe und Preis. Die Gemeinden geben Auskunft zu den jeweiligen Mietobergrenzen. Fragen zum ABW beantwortet gerne Ute Groß-Breuer, die Leiterin des ABW in einem persönlichen Gespräch.

Kontakt

Ute Groß-Breuer

Leitung Ambulant Begleitetes Wohnen

Kontakt

Petra Haun

Aufnahmekoordination

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Dorfplatz 2
85244 Schönbrunn

Kontakt

Annette Rohbeck

Aufnahmekoordination

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Dorfplatz 2
85244 Schönbrunn