Auswirkungen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Pressekonferenz anlässlich des in Kraft tretenden Gesetzes

Schönbrunn, 15. März 2022 – „Die hohe Impfquote innerhalb unserer Einrichtung zeigt uns, wie der Weg aus der Pandemie gelingen kann. Deshalb sendet in unseren Augen die einrichtungsbezogene Impfpflicht, die sich auf die Beschäftigten in Krankenhäusern, Altenheimen und Behinderteneinrichtungen beschränkt, ein falsches Signal in die Gesellschaft. Die Sorge und der aktive Schutz vulnerabler Mitbürgerinnen und Mitbürger ist die Aufgabe Aller und nicht Einzelner. So wie die Pandemie alle betrifft, ist auch die Solidarität Aller gefragt. Das Gesetz zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist der gewohnte Reflex, sich als Gesellschaft von der Gemeinschaftsaufgabe in der Fürsorge für alte, kranke und behinderte Menschen zu entledigen und an eine „Expertengruppe” weg zu delegieren. So konterkariert die mit dem Gesetz eingeführte exklusive einrichtungsbezogene Impflicht ohne einer zeitlich schnell nachfolgenden allgemeinen Impfpflicht die gerne und viel zu oft leichtfertig beschworene Inklusion aufs Neue. Deshalb fordern wir: Wenn eine Impflicht, dann für alle – übrigens auch für die zu schützende Zielgruppe. Für die einrichtungsbezogene Impfpflicht hätten wir uns schneller klare und verbindliche Regelungen gewünscht.“, erklärt Geschäftsführer Markus Holl die Position des Franziskuswerks Schönbrunn (FWS) zur Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht.

Geschäftsführerin Michaela Streich sieht den Gesundheitsschutz der Menschen mit Behinderung und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an vorderster Stelle: „Für uns bleibt der Schutz von Gesundheit und Leben jedes einzelnen die oberste Leitlinie unseres Handelns. Diesen Schutz sehen wir nach wie vor am besten durch eine Impfung gegeben. Wir freuen uns sehr über die sehr große Anzahl von Klienten und Mitarbeitenden, die diese Überzeugung teilen und sich impfen ließen. 90% der von der Teilimpfpflicht betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und 97% der Bewohnerinnen und Bewohner im Heim sind geimpft. Wir sehen das als Erfolg unserer Bemühungen, die Impfbereitschaft der Mitarbeitenden zu fördern und zu unterstützen. Gleichzeitig sehen wir auch, dass die Menschen mit Behinderung im Franziskuswerk nicht auf einer abgeschotteten Insel leben. Es ist unser Job, Menschen mit Behinderung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Infektionen werden nicht nur über den engen Kontakt mit Mitarbeitenden weitergegeben, sondern auch über die vielen Kontakte z.B. im Nahverkehr, am Arbeitsplatz, in Restaurants, in der Familie daheim und bei Besuchen von Angehörigen und Freunden. Menschen mit Behinderung infizieren sich auch dort, wo sich auch Menschen infizieren, die nicht in Einrichtungen leben. Aus diesem Grund trägt eine reine einrichtungsbezogene Impfpflicht, die nur die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betrifft, nicht zum Schutz vulnerabler Menschen mit Behinderung bei.“

Mit der Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht haben nur sehr wenige ungeimpfte Mitarbeitende das Unternehmen verlassen, der Großteil wartet zunächst ab, wie das Verfahren zur Umsetzung laufen wird. Gleichwohl hat die sehr ungenaue Ausgestaltung des Gesetzes zur einrichtungsbezogenen Impfplicht ohne Aussagen zu Konsequenzen für betroffene Mitarbeitende sowie das Infragestellen der Impfpflicht durch Ministerpräsident Markus Söder eine deutliche Unruhe ausgelöst und die Impfbereitschaft von unschlüssigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Erliegen gebracht. „Bei aller Kritik an der einrichtungsbezogenen Impfpflicht – wir treten zusammen mit anderen Einrichtungen auch zukünftig offensiv für das Thema Impfen ein – zum Schutz aller, die bei uns leben und arbeiten!“, so Markus Holl.