Diskussion um Werkstätten für Menschen mit einer Behinderung

Schönbrunner Werkstattrat gegen allgemeine Schließung von WfbMs

Schönbrunn, 16. August 2021 – Der Werkstattrat der Schönbrunner Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) hat sich gegen eine generelle Schließung von WfbMs ausgesprochen. Barbara Schattenkirchner, die Vorsitzende des Werkstattrates hat einen Besuch des Bezirkstagspräsidenten Oberbayerns, Josef Mederer, für die Platzierung der Argumente genutzt.

Eine Umfrage unter den WfbM-Beschäftigten hat zu zehn Argumenten für die Beibehaltung der Werkstätten für Menschen mit Behinderung geführt: „Die Schließung aller WfbMs würde nach Meinung der befragten Kolleginnen und Kollegen zu Unsicherheit und Überforderung führen. Viele hätten Angst, dass sie ‚draußen‘ teilweise ignoriert würden, dass sie im Alltag versagen oder nicht ernst genommen oder als behinderte Menschen abgestempelt würden“, so Schattenkirchner. Mederer konnte Schattenkirchner in seiner Stellungnahme beruhigen: „Für mich als Vertreter des Bezirks Oberbayern und damit als Kostenträger steht die Sinnhaftigkeit von Werkstätten nicht in Frage. Allerdings muss die Vermittlung in ausgelagerte Arbeitsplätze oder den allgemeinen Arbeitsmarkt gegeben sein.“

Auch für Valentin Schmitt, dem Leiter der Schönbrunner WfbM, ist die Ausrichtung der WfbM hin zu einer Förderung auf ausgelagerte Arbeitsplätze und einem begleiteten Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt enorm wichtig: „Die Durchlässigkeit der Systeme in beide Richtungen ist für einen dauerhaften Erfolg der Eingliederungsbestrebungen unerlässlich. Ein WfbM-Beschäftigter muss die Möglichkeit haben, außerhalb der WfbM Arbeitsluft zu schnuppern, sich dort im Rahmen eines Praktikums oder auf Dauer zu bewähren und gegebenenfalls, sofern es die Lebensumstände erfordern, wieder in die WfbM zurückkehren können. Derzeit sind 20% der Beschäftigten außerhalb der WfbM tätig, das entspricht einer sehr hohen Quote.“

Die Diskussion um die Schließung der WfbMs ergibt sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention, die für Menschen mit einer Behinderung die gleichen Grundrechte fordert, wie sie für Menschen ohne Behinderung gelten. Der Artikel 27 fordert „…das gleiche Recht von Menschen mit Behinderung auf Arbeit und beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird.“

Die Schönbrunner WfbM hat vielseitige Arbeitsplätze für rund 325 Menschen mit einer Behinderung. In fünf Lohnfertigungsgruppen und verschiedenen Betrieben, z.B. Schreinerei, Druckerei, Metallgruppe und weitere, werden Aufträge aus Industrie und Handwerk bearbeitet. Die berufliche Förderung und Weiterentwicklung von Menschen mit Behinderung ist ein wichtiger Aspekt der WfbM. Menschen mit Behinderung arbeiten entsprechend ihrer Möglichkeiten und Fähigkeiten in den Räumlichkeiten der WfbM, auf einem sogenannten ausgelagerten Werkstattarbeitsplatz innerhalb des Franziskuswerks oder auf einem ausgelagerten Arbeitsplatz in einem Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes.