Mitwirkung

Mitwirkung und Beteiligung haben im Franziskuswerk einen hohen Stellenwert. Dies gelingt uns in verschiedenen z.T. gesetzlich geforderten Gremien. So sind die Bewohnervertretung, der Werkstattrat und der, sich im Aufbau befindende Förderstättenrat wichtige Bindeglieder zwischen den Klientinnen und Klienten und der Geschäftsführung bzw. Abteilungsleitung. Die Frauenbeauftragte steht Frauen mit einer geistigen Behinderung als Ansprechpartnerin zur Wahrung ihrer Interessen und für ihre Belange zur Verfügung. Der Beirat der Angehörigen und gesetzlichen Betreuungen setzt sich für die Belange von Menschen mit Behinderung in verschiedenen Lebensbereichen ein.  Und die Mitarbeitervertretung ist das Bindeglied zwischen den Mitarbeitenden und der Geschäftsführung.

Bewohnervertretung

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Werkstattrat

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Frauenbeauftragte

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Angehörigenvertretung

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Mitarbeitervertretung

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Bewohnervertretung

Was ist die Bewohner-Vertretung?

Die Bewohner-Vertretung möchte helfen, dass sich Menschen mit Behinderung im Franziskuswerk wohl fühlen.

Die Aufgaben und Rechte der Bewohner-Vertretung sind im PfleWoq-Gesetz genau geregelt. Die Verordnung AVPfleWoq-Gesetz ist ein Teil vom PfleWoq-Gesetz.

In der Verordnung steht:
So muss das Gesetz im Alltag angewendet werden.

Die Bewohner-Vertretung kümmert sich um Probleme und Sorgen der Menschen mit Behinderung, die im Franziskuswerk wohnen.

Zum Beispiel wenn der Laden nicht lange genug auf hat, sagt das die Bewohner-Vertretung der Leitung vom Franziskuswerk.
Die Leitung muss zuhören und schauen, ob sie das für die Bewohner machen kann.
Sie hilft auch bei Streitigkeiten in Wohngruppen oder bei Problemen zwischen Bewohner und Betreuer.
Die Bewohner-Vertretung spricht dann mit der Leitung um zu helfen.

Die Bewohner-Vertretung wird alle 4 Jahre neu gewählt.

Wie die Wahl sein muss, ist im PfleWoq-Gesetz genau geregelt.

Die Wahl ist allgemein, direkt, frei, gleich und geheim!
Das bedeutet:
allgemein: Jede Bewohnerin und jeder Bewohner der im Franziskuswerk wohnt, darf die Bewohner-Vertretung wählen.
direkt: Jede Stimme zählt. Sie geht direkt an eine Kandidatin oder einen Kandidaten
frei: Jede Bewohnerin und jeder Bewohner kann die Kandidatin oder den Kandidaten wählen, die sie oder er möchte.
gleich: Jede Stimme zählt gleich viel. 1 Stimme = 1 Stimme
geheim: Niemand darf zusehen, wenn jemand wählt und niemand muss sagen wen sie oder er gewählt hat.

Wenn jemand gewählt werden möchte, kann er sich vor der Wahl bei dem Wahl-Ausschuss melden.
Informationen zur Wahl der Bewohner-Vertretung wird über CABito, Augenblicke, Franz-TV und Schaukästen bekannt gegeben.

Im Franziskuswerk Schönbrunn sind 9 Mitglieder in der Bewohner-Vertretung und ein Beisitzer oder Beisitzerin.

Um was kümmert sich die Bewohner-Vertretung?

  • Die Bewohner-Vertretung passt auf, dass die Rechte der Bewohnerinnen und Bewohner eingehalten werden.
  • Die Bewohner-Vertretung nimmt Beschwerden auf und leitet sie an die Leitung des Franziskuswerks weiter.
  • Sie nimmt auch Ideen und Vorschläge auf und leitet sie weiter.
  • Die Bewohner-Vertretung sorgt dafür, dass bei der Betreuung und Pflege alles gut läuft.
  • Die Bewohner-Vertretung hilft Dinge zu verbessern,
    • das Bewohnerinnen und Bewohner zufriedener sind
    • und damit zum Beispiel weniger Unfälle passieren.
  • Die Bewohner-Vertretung organisiert 1 x im Jahr eine Bewohner-Versammlung.
    Hier gibt sie einen Tätigkeits-Bericht ab.
  • Die Bewohner-Vertretung hat 1 x im Monat eine Sprechzeit im Café Klatsch,
    die Termine stehen im CABito und im Wegweiser.
  • Die Bewohner-Vertretung arbeitet mit, wenn Heim-Verträge geändert werden sollen.
  • Am Ende der Amts-Zeit beruft sie einen Wahl-Ausschuss ein, um die Wahl für die Bewohner-Vertretung zu organisieren.

Wer ist in der Bewohnervertretung?

Kontakt

Bärbel Ebner

Assistenz der Bewohnervertretung

location_on

Dorfplatz 2
85244 Schönbrunn


Werkstattrat

Der Werkstattrat kümmert sich, ähnlich einem Betriebsrat, um die Belange der Menschen mit Behinderung, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen einer Tätigkeit nachgehen. Seine rechtliche Grundlagen, seine Aufgaben und Rechte sind in der Caritas-Werkstätten-Mitwirkungsordnung festgelegt. Diese sind:

Allgemeine Aufgaben des Werkstattrats

Der Werkstattrat hat darüber zu wachen und zu überprüfen, dass die Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften und getroffenen Vereinbarungen eingehalten werden:

  • Arbeitsrechtliche Vorschriften
  • Beschäftigungszeit und Teilzeitbeschäftigung
  • Urlaub und Erholungspausen
  • Teilname an Maßnahmen zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit und zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit
  • Mitwirkungsrecht und Beschwerderecht sowie die Einhlatung der Werkstattverträge der Werkstatt

Mitbestimmungsrechte des Werkstattrats

  • Aufstellung und Änderung der Werkstattordnung
  • Beginn und Ende der Beschäftigungszeiten, der Pausen und der Zeiten für begleitende Maßnahmen, sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage und vorübergehende Verkürzungen oder Verlängerungen der üblichen Beschäftigungszeit
  • Aufstellung von Grundsätzen für den Urlaubsplan
  • Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Werkstattbeschäftigten zu überwachen
  • Aufstellung von Grundsätzen für die Fort- und Weiterbildung, der begleitenden Maßnahmen
  • Gestaltung von Sanitär- und Aufenthaltsräumen
  • Fragen der Verpflegung
  • Planung und Mitgestaltung sozialer Aktivitäten für die Werkstattbeschäftigten

Martin Mayr und Gabriele Schroll-Gaßmair assistieren dem Werkstattrat bei diesen wichtigen Aufgaben. Der Werkstattrat hat jeden letzten Donnerstag im Monat von 14.30 – 15.30 Uhr im Konferenzraum 1 der Werkstatt für behinderte Menschen eine feste Sprechzeit eingerichtet. Zusätzlich ist er jederzeit über werkstattrat@schoenbrunn.de per E-Mail erreichbar oder per direkte Ansprache der einzelnen Mitglieder bzw. Assistenten.

Unser Werkstattrat

Kontakt

Werkstattrat
location_on

Assistenten:
Martin Mayr, Tel. 08139 800-5044
Gabriele Schroll-Gaßmair, Tel. 08139 800-5064


Frauenbeauftragte im Franziskuswerk

Rund 450 Frauen leben im Franziskuswerk, davon arbeitet rund ein Drittel u.a. in der Werkstatt für behinderte Menschen Schönbrunn (WfbM). Zur Wahrung der Interessen und Belange dieser Frauen hat das Franziskuswerk seit dem Frühjahr 2016 eine Frauenbeauftragte benannt. Sie stellt sicher, dass Frauen mit geistiger Behinderung die gleichen Rechte haben wie Männer, dass Frauen genau die Unterstützung erhalten, die sie brauchen und dass Frauen vor Gewalt geschützt werden.

Seit 2021 ist Julia Weiß die Frauenbeauftragte der WfbM, ihre Stellvertretung ist Annemarie Anger. Angelika Karl von der Bewohnervertretung ist Frauenbeauftragte für den Wohnbereich. Die Frauenbeauftragten kennen die Rechte von Frauen und kümmern sich darum, dass Frauen nicht schlechter behandelt werden als Männer. Sie sprechen mit Frauen und hören ihnen zu, beraten Frauen, sodass sie ihre Probleme selbst lösen können oder unterstützen sie bei der Lösung ihrer Probleme. Außerdem entwickeln sie Angebote speziell für Frauen. Bärbel Ebner assistiert ihnen bei dieser wichtigen Aufgabe.

Kontakt

Frauenbeauftragte


Beirat der Angehörigen und gesetzlichen Betreuungen

Der Beirat der gesetzlichen Betreuung und Angehörigen ist ein wichtiges Forum, um die Anliegen der gesetzlichen Betreuer und Angehörigen zu bündeln und ihnen Gehör zu verschaffen. Er wurde erstmals im Jahr 2000 auf Anregung der damaligen Geschäftsführerin gewählt. Der Beirat setzt sich aus insgesamt sieben Mitgliedern zusammen – davon wurden im Juli 2017 fünf Mitglieder gewählt und zwei Mitglieder durch die Geschäftsführung berufen. Die Amtszeit beträgt vier Jahre. Die Mitglieder engagieren sich alle ehrenamtlich und unentgeltlich und stehen für verschiedene Fragen und Anliegen zur Verfügung. Alle haben zusätzlich unterschiedliche Themenschwerpunkte, zu denen sie spezielle Informationen und Unterstützung anbieten.

Für Fragen und bei Herausforderungen in Bezug auf die Leistungserbringung in den einzelnen Wohneinheiten stehen die Geschäftsbereichsleitungen der Wohnbereiche gern zur Verfügung. Der Beirat der gesetzlichen Betreuung und Angehörigen kann hier bei Gesprächen hinzu gezogen werden. 

Aufgaben

Der Schwerpunkt der Aufgaben liegt gemäß § 1901 des Bürgerlichen Gesetzbuches darauf, Menschen mit Behinderung bei der Vertretung ihrer Interessen bzw. bei der Gestaltung ihres Lebens nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu unterstützen. Der Beirat nimmt Wünsche und Anregungen seitens der gesetzlichen Betreuung, der Angehörigen und Selbstvertretungsgremien entgegen und berät die Geschäftsführung diesbezüglich zur Entwicklung von bestehenden bzw. möglichen neuen Angeboten und Dienstleistungen. Die in der UN-Behindertenrechtskonvention beschriebenen Rechte für Menschen mit Behinderung fließen als wichtige Grundlage in die Arbeit des Beirats ein. Er engagiert sich in politischer Lobby-Arbeit und beobachtet Entwicklungen in Politik und Gesellschaft und ist u.a. vernetzt mit dem Angehörigenbeirat des Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP). An den regelmäßig stattfindenden Angehörigentagen informiert der Beirat über aktuelle behindertenpolitische Themen.

Arbeitsweise

Der Beirat respektiert die Selbstbestimmungsrechte der gesetzlich betreuten Menschen und der Angehörigen, insbesondere die Selbstvertretungen der Bewohner und Werkstattbeschäftigten. Er wird nur auf Wunsch dieser beiden Gremien für tätig. Zur Erfüllung seiner Aufgaben und zur Umsetzung seines Selbstverständnisses

  • kommuniziert er transparent,
  • arbeitet mit allen Stellen vertrauensvoll zusammen und
  • begegnet unterschiedlichen Interessenslagen und Differenzen unvoreingenommen und ergebnisoffen.

Mitglieder des Beirats

Herbert Greulich
1. Vorsitzender
Politische Gremien- und Lobby-Arbeit
herbertgreulich(at)t-online.de


Ulrich Schäfer
stellv. Vorsitzender
Ansprechpartner für Rechts- und Treuhandfragen
opilio(at)kabelmail.de

Irma Demmel
Verbindung zur Bewohnervertretung und Ansprechpartnerin bzgl. des Ambulant Begleiteten Wohnens (ABW)
irma(at)id-lebensfreude.de

Alois Domeier
Ansprechpartner für Fragen zur Caritas und zum VdK
alois.domeier(at)polizei.bayern.de

Peter Kern
Ansprechpartner für Fragen zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Hilfsmittel
peterkern(at)freenet.de

Paul Polyfka
Verbindung zum Werkstattrat
paul(at)polyfka.de

Johann Rötzer
Ansprechpartner für seniorenrelevante Fragen
roetzer.johann(at)web.de


Mitarbeitervertretung

Die Mitarbeitervertretung (MAV) vertritt als gewähltes Gremium gemäß Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO der Erzdiözese München-Freising) die Interessen der Mitarbeitenden. Sie bringt sich bei Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ein. Zudem steht sie für individuelle Fragen zum Vergütungssystem der AVR Caritas zur Verfügung und hat beispielsweise Beteiligungsrechte bei Einstellungen, bei  Ein-, Höher- und Rückgruppierungen, sowie bei Veränderungen der Arbeitszeit und bei der Urlaubsplanregelung.

Im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung ist die MAV bei Organisationsänderungen, Regelungen in der Einrichtung, dem Arbeitssicherheitsausschuss, Arbeitskreisen, an Gremienarbeit sowie Projekten beteiligt.

Die 15 Mitglieder umfassende Mitarbeitervertretung steht Mitarbeitenden für individuelle Themen beratend zur Seite und nimmt gerne deren Anliegen und Anregungen auf.

Im Jahr 2020 hat die MAV des Franziskuswerks einen einrichtungsübergreifenden Wirtschaftsausschuss als Hilfsorgan der MAV gegründet. Dem Ausschuss gehört auch ein Vertreter der MAV der Muttergesellschaft Viktoria-von-Butler-Stiftung  an. Hier informiert die Geschäftsführung beispielsweise über die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmensverbundes. Die dort behandelten Themen bringt der Wirtschaftsausschuss in die Mitarbeitervertretungen des Franziskuswerkes Schönbrunn gGmbH und der Viktoria-von-Butler-Stiftung ein.

Schwerbehindertenvertretung (SBV)

Ergänzend zur Interessenvertretung der MAV existiert für das Franziskuswerk Schönbrunn gGmbH eine gewählte Schwerbehindertenvertretung. Diese nimmt die Rechte und Pflichten der schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Mitarbeitenden nach dem Schwerbehindertenrecht und der Mitarbeitervertretungsordnung in besonderer Weise in den Blick und steht diesen gerne beratend und begleitend zur Seite.

 

Kontakt

Norbert Sluka

1. Vorsitzender der MAV

Kontakt

Ylva Czermak

stellv. Vorsitzende der MAV

Kontakt

Josephine Beck

Schwerbehindertenvertretung